Hinweise zur Anmietung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Online-Anfragen während unserer Öffnungszeiten bearbeiten können.

Diese sind wie folgt:
Montag - Freitag 07:30 - 17:30 Uhr und Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Unsere Mitarbeiter werden die Verfügbarkeit prüfen Ihnen umgehend eine Bestätigung zusenden.

Grundsätzlich bearbeiten wir Ihr Anliegen werktags innerhalb von 24 Stunden.


In kurzfristigen bzw. dringenden Fällen sind wir zu unseren Öffnungszeiten gerne telefonisch für Sie erreichbar:

Lauf an der Pegnitz: 09123 - 13 0 13
Fürth: 0911 - 70 75 10
Erlangen: 09131 - 71 21 80 3
Forchheim: 09191 - 70 42 36
Bamberg: 0951 - 96 36 890
Schweinfurt: 09721 - 13 71

Bitte beachten Sie, dass die online angegebenen Preise nur für Online-Buchungen direkt über das Internet gelten. Bei telefonischen Auskünften oder persönlichen Anmietungen in den Stationen sind Preis-Abweichungen möglich


Führerscheingruppen für Transporter

Für Pkws, Transporter bis 3,5 Tonnen genügt der EU-Führerschein Klasse B oder der "alte 3er".
Für Lkws bis 7,5 Tonnen brauchen Sie den EU-Führerschein C 1 oder den "alten 3er".

Mindestalter / Führerscheinbesitz für Anmietung

Für die Anmietung von Fahrzeugen gilt i.R. ein Mindestalter von 21 Jahren und 3 Jahren Führerscheinbesitz. Kleinfahrzeuge können, gegen Gebühr, auch schon mit einem Jahr Führerscheinbesitz und ab 19 Jahren gemietet werden.
Bei Sportwagen mit hoher PS-Leistung ist das Mindestalter höher. Dies ist der Fahrzeugbeschreibung zu entnehmen.

Haftungsbeschränkung / Versicherungsschutz

Fahrzeugpreise verstehen sich inklusive einer Haftpflichtversicherung.
Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden, Vandalismus und Diebstahl bei vertragsgemäßer Nutzung wird durch den Abschluss einer Versicherung begrenzt werden.
Eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall von i.R. 1.000 € (abweichungen bei Sonderfahrzeugen) ist bei einer Onlinereservierung obligatorisch.

Zusätzlich kann die Selbstbeteiligung pro Schadensfall durch den Abschluss einer erweiterten Haftungsbeschränkung reduziert werden.

Zahlungsabwicklung

Der voraussichtliche Mietpreis ist bei Fahrzeugabholung entrichten. Grundsätzlich ist zur Anmietung eine Kreditkarte notwendig. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Mietpreis abgebucht und der Kautionsbetrag auf der Kreditkarte nur reserviert und nicht abgebucht.

Bei 9-Sitzer-Bussen, Transportern und Kleinfahrzeugen bis zur "Polo-Größe" ist eine Barzahlung mit Kaution möglich. Bei PKWs bis zur "Golf-Klasse" kann auch mit EC-Karte bezahlt werden.
Bei Bar- oder EC-Kartenzahlung wird eine Kaution (Mietpreis + 250 € Kaution) hinterlegt und am Mietende abgerechnet.


Vertragsverlängerungen

Verlängerungen müssen umgehend gemeldet werden und sind im voraus zur Zahlung fällig. Bei nicht abgesprochenen Verlängerungen erfolgt Abrechnung zum Basis-Tarif.
Pauschaltarife für Wochenenden oder Wochenpauschalen müssen vorab vereinbart werden. Bei frühzeitiger Rückgabe erfolgt Abrechnung zum vereinbarten Mietpreis.

Auslandsfahrten

Bei Auslandsfahrten steigt das Diebstahlrisiko unserer Mietfahrzeuge. Aber auch die Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland kann schwierig werden. Deshalb sind bestimmte Länder nur begrenzt freigegben bzw. ausgeschlossen.

Auslandsfahren müssen vorher im Mietvertrag schriftlich genehmigt werden. Bei nicht genehmigter Ausfahrt ins Ausland entfällt der Versicherungschutz. Der Vermieter hält sich dann das Recht vor das Fahrzeug auf Kosten des Mieters einziehen zu lassen.

Folgende Länder dürfen ohne Einschränkungen befahren werden:

  • England
  • Spanien
  • Portugal
  • Frankreich
  • Italien
  • Schweiz
  • Österreich
  • Dänemark
  • Finnland
  • Schweden
  • Norwegen


Folgende Länder dürfen nur nach ausdrücklicher Rücksprache freigegeben werden:

  • Polen
  • Ungarn
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Kroatien
  • Rumänien

Generell sind hier die Premium-Hersteller (Audi, BMW, Mercedes, usw...) ausgenommen.
Generell müssen die Fahrzeuge auf einem Firmengelände oder abgeschlossenen Parkplätzen stehen.
Die Selbstbeteiligung wird auf 1.500 Euro erhöht.

Folgende Länder sind ausgenommen:

  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Slowenien
  • Mazedonien
  • Serbien
  • Bosien-Herzegowina
  • Albanien
  • Bulgarien
  • Russland
  • Ukraine
  • Moldawien
  • Georgien
  • Aserbaidschan
  • Armenien
  • Tschetschenien


Hinweise zu Winterreifen

In den entsprechenden Saison-Monaten statten wir unsere Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung aus. Für den entstehenden Aufwand an

  • Kauf
  • Lagerung
  • Logistik
  • Verwaltung
  • Montage
  • Standzeiten

erlauben wir pro Anmietag eine Aufwandspauschale auf alle Fahrzeuge umzulegen und zu verrechnen. Im Winterservice-Paket ist außerdem der erhöhte Aufwand für Fahrzeugwäschen, Reinigung und Frostschutzmittel enthalten.

Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie doch in unsere FAQ oder rufen Sie uns einfach an - wir helfen Ihnen gerne weiter!

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