Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinebuchung 10/2011
1. Stornierung von Reservierungen
Reservierungen können bis zu 12 Stunden vor der Anmietung kostenlos storniert werden. Danach fällt eine Stornogebühr von 25% des Mietpreises an. Bei nicht abgeholten Fahrzeugen ohne Stornierung ist der komplette Mietpreis fällig.
2. Mietzeit und Fahrzeugbenutzung
Die Autovermietung übergibt dem Mieter das Fahrzeug in ordentlichem und verkehrssicherem Zustand mit Verbandskasten, Warndreieck, Bordwerkzeug. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen oder Schäden sofort nach Entstehung der Vermietstation zu melden. Der Mieter/Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und sorgfältig zu behandeln und wie übernommen, einschließlich vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Das Fahrzeug ist grundsätzlich sauber zu halten.
a) Ein Miettag entspricht bei Online-Reservierungen 24 Stunden. Kulanzzeit für Überziehungen sind 59 Minuten. Die Miete beginnt und endet am Geschäftssitz der Autovermietung. Sonder- und Pauschalmieten gelten nur für einen vorher fest vereinbarten Zeitraum. Ansonsten erfolgt die Berechnung lt. Listenpreis.
b) Vor Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung der Autovermietung einzuholen und eine ausreichende Mietvorrauszahlung zu erbringen . Bei nicht genehmigten Verlängerungen entfällt der Versicherungsschutz !
c) Das Mindestalter des Fahrers für Fahrzeuge der Gruppe 1-4 beträgt 21 Jahre. Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis sein. Für Mietfahrzeuge ab Gruppe 5 ist das Mindestalter des Fahrers 24 Jahre und der Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis muss mindenstens 3 Jahre bestehen.
Zum Fahren des Mietfahrzeuges sind ausschließlich die im Mietvertrag genannten Personen berechtigt. Bei gewerblicher Anmietung darf das Fahrzeug nur an Personen mit einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis überlassen werden. Eine Weitervermietung ist grundsätzlich untersagt. Für schuldhaft verursachte Schäden am Mietfahrzeug haften Mieter und Fahrer gemeinsam im gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden.
d) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietfahrzeuges einzuhalten. Für Verkehrsübertretungen und daraus entstehende Kosten bzw. Schäden ist der Mieter verantwortlich. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes wird für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 9,50 € brutto berechnet. Bei LKW-Anmietungen sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) einzuhalten. Dem Mieter/Fahrer ist untersagt, mit dem Mietfahrzeug an Motorsport-Veranstaltungen teilzunehmen. Abschleppen anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug und fahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt. Sollte bei Nichtbeachtung ein Schaden entstehen, entfällt eine etwaige vereinbarte Haftungsbeschränkung.
e) Der Mieter/Fahrer ist für die Tankbefüllung mit dem für das Mietfahrzeug vorgeschriebenen Kraftstoff verantwortlich. Für Schäden, die durch schuldhaftes Befüllen mit falscher Kraftstoffart entstehen, haften Mieter/Fahrer. Eine abgeschlossene Haftungsbeschränkung deckt diese Schäden nicht.
f) Bei Fahrtantritt und jedem Tanken sind Ölstand, Kühlwasser als auch Reifendruck zu prüfen und im Bedarfsfall fachgerecht nachzufüllen. Bei längeren Mieten ist auf die Wartungsintervalle zu achten.
g) Für notwendige Reparaturen ist unverzüglich eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Reparaturen über 100,00 € sind nur nach Zustimmung der Autovermietung durchführen zu lassen.
h) Der Kilometerzähler ist plombiert. Bei Ausfall des Kilometerzählers ist sofort die Autovermietung zu verständigen.
i) Auslandsfahrten nur mit schriftlicher Genehmigung innerhalb Europas. Europäische Länder, die von Auslandsfahrten ausgenommen sind: Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Serbien, Bosien-Herzegowina, Rumänien, Albanien, Bulgarien, Russland, Ukraine, Moldawien, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Tschetschenien. Bei Nichtbeachtung enfällt der Versicherungschutz. Der Mieter/Fahrer haftet für alle entstehenden finanziellen Schäden selbst.
3. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit der Autovermietung während der üblichen Geschäftszeiten am vereinbartem Ort zurückzugeben. (Siehe auch §3e Schadensfeststellung). Bei Übergabe oder Rücknahme des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeit wird ein Zuschlag in Höhe von 55,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder der Wagenschlüssel schuldet der Mieter der Autovermietung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Listen-Tagespreises für jeden angefangenen Tag. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle der Autovermietung aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden. Nach Ablauf der Mietzeit verfällt auch eine eventuell abgeschlossene Haftungsbeschränkung.
Zusatzbestimmungen für Langzeitmieten: Bei Langzeitmieten ist das Fahrzeug regelmäßig innen und außen zu reinigen, um den Wert zu erhalten. Wertverfall durch Vernachlässigung der Fahrzeugpflege gehen zu Lasten des Mieters (Sonderreinigung siehe §6d, Reparaturen, Wertminderung). Bei einer Anmietung ab 21 Tagen ist das Fahrzeug innen und außen gereinigt zurückzugeben. Eine verbindliche Schadensfeststellung kann erst nach Reinigung erfolgen! Reinigung durch Vermieter siehe §6d.
4. Versicherungssschutz und Haftung des Mieters und Fahrers bei Schäden
Bei Schäden und Unfall ist die Autovermietung sofort zu verständigen . Bei Unfall mit dem Mietfahrzeug ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu achten, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Die Autovermietung ist sofort zu verständigen . Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige Schadens- und/ oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Die wahrheitsgemäße und objektive Unfallschilderung ist selbstverständlich Pflicht des Mieters. Bei Nichtbeachtung aller Vorschriften unter Punkt 3 erlischt eine etwaig vereinbarte Haftungsbeschränkung.
a) Das Mietfahrzeug ist mit unbegrenzter Deckung laut AKB haftpfichtversichert. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Fahrzeug grundsätzlich keine Teil- und Vollversicherung besteht.
b) Der Mieter/Fahrer haftet für alle Schäden am Fahrzeug (Reparaturkosten, sowie alle Folgekosten, z.B. Sachverständigengebühren, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und den Verlust des Fahrzeuges) die während der Mietdauer schuldhaft von ihm verursacht werden. Der Mieter/Fahrer kann seine Haftung beschränken . Diese Haftungsbeschränkung erfolgt wirksam durch Unterschrift auf der Vorderseite und Bezahlung einer Tagesgebühr gemäß Preisliste. Mündliche oder nachträgliche Vereinbarungen einer Haftungsbeschränkung sind nicht möglich.
c) Die Haftungsbeschränkung entfällt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, sowie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, Medikamenten, Drogengenuss und Übermüdung. Park-Beschädigungen an Felgen sind von der Haftungsbeschänkung ausgenommen. Reifenschäden sind im Rahmen der Selbstbeteiligung vom Mieter zu tragen.
d) Kleinstschäden werden mit sog. „Smart-Repair-Sätzen" berechnet. Kleine Kratzer an Felgen mit je mind. 50,00 € und kleine Karosserie- Dellen und -Kratzer mit je mind. 80,00 €.
e) Die Haftungsbeschränkung gilt nur während der vereinbarten Mietzeit und bei vertragsgemäßem Gebrauch . Im Übrigen gelten für Haftungsbeschränkungen sinngemäß die Vorschriften zur KFZ- Versicherung gem. § 12 ff AKB. Die Haftungsbeschränkung gilt pro Schadensfall. Für ordnungsgemäße Mietwagenrückgabe und Freistellung von Ansprüchen ist das Mietfahrzeug während der Geschäftszeiten an einen Mitarbeiter persönlich zu übergeben. Für Schäden zwischen Abgabe und Rücknahme durch die Autovermietung haftet der Mieter.
5. Haftungsfreiheit der Autovermietung
a) Die Autovermietung haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben. Ebenso besteht Haftungsbefreiung der Autovermietung infolge eines Unfalls, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe.
b) Die Autovermietung haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug. Das gilt auch für vergessene oder liegengelassene Dinge.
c) Haftungsfreiheit der Autovermietung entfällt, falls der Autovermietung oder ihren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
6. Zahlungsbedingungen
a) Der Mietpreis schließt KFZ- Steuern, Haftpflichtversicherung und Öl ein.
b) Mieter und Fahrer haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages. Sind Fahrer und Mieter nicht identisch, so haftet der Fahrer gleichermaßen für die Erfüllung des Vertrages.
c) Zur Berechnung der Entfernung werden allein km-Zahlen des Kilometerzählers zugrunde gelegt. Ist dieser defekt, so steht der Autovermietung das Recht zu, die gefahrenen Kilometer entsprechend der Billigkeit zu schätzen. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine höhere oder niedrigere Anzahl von gefahrenen Kilometern nachzuweisen.
d) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen von 11,5 % vom Rechnungsbetrag ab Zahlungsziel berechnet. Das Fahrzeug kann bei Verzug eingezogen werden! Kosten dafür gehen zu Lasten des Mieters.
e) Vor Fahrzeugübergabe ist eine Mietkaution vom Mieter/Fahrer zu entrichten. Die Kaution errechnet sich wie folgt: Mietpreis x 1,5. Mindestens aber 150,00 € für Stundenmieten und 250,00 € ab der Tagesmiete.
f) Für die Anmietung ist eine Kreditkarte nötig. Der Vermieter ist berechtigt, alle aus der Miete anfallenden Kosten abzubuchen (inkl. Selbstbeteiligung).
7. Nebenabreden und Ergänzungen
a) Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Autovermietung.
b) Falls bei der Autovermietung gemachte Angaben unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht termingemäß zurückgegeben wird, dürfen die Daten des Mieters/Fahrers zur zentralen Warnung an Dritte weitergegeben werden. Das trifft auch zu, falls Schecks/Lastschriften des Mieters nicht eingelöst werden können.
c) Der Vermieter ist zur Prüfung der Bonität berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Mieters einzuholen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
d) Für die Reinigung stark verschmutzter Fahrzeuge werden pro Stunde 65,00 € inkl. MwSt berechnet. Bei ungenehmigten oder unbezahlten Überziehungen der Miete wird für die Fahrzeugsicherstellung innerhalb von 50 km Entfernung eine Pauschale von 80,00 € berechnet. Ab 50 km Entfernung fallen zusätzlich 1,50 € pro Kilometer an.
8. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung
Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Erfüllungsort der Sitz der Autovermietung. Dies gilt auch für Scheckverbindlichkeiten.
Vermietbedingungen / AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 09/2010 - ABC UNIX RENT GmbH
1. Mietzeit und Fahrzeugbenutzung
Die Autovermietung übergibt dem Mieter das umseitig beschriebene Fahrzeug unbeschädigt und in verkehrssicherem Zustand mit Verbandskasten, Warndreieck, Bordwerkzeug. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordentlich und sorgfältig zu behandeln und wie übernommen, einschließlich vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Das Fahrzeug ist grundsätzlich sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
a) Unabhängig von der Tageszeit werden Anmiettag und Rückgabetag je als 1 Kalendertag berechnet. Sonder- & Pauschalmieten gelten nur für einen vorher fest vereinbarten Zeitraum. Ansonsten erfolgt die Berechnung lt. Listenpreis. Die Miete beginnt und endet am Geschäftssitz der Autovermietung.
b) Vor Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung der Autovermietung einzuholen und eine ausreichende Mietvorrauszahlung zu erbringen. Bei nicht genehmigten Verlängerungen entfällt der Versicherungsschutz!
c) Das Mindestalter des Fahrers für Fahrzeuge der Gruppe 1-4 beträgt 21 Jahre. Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis sein. Für Mietfahrzeuge ab Gruppe 5 ist das Mindestalter des Fahrers 24 Jahre und der Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis muss mindenstens 3 Jahre bestehen.
Zum Fahren des Mietfahrzeuges sind ausschließlich die im Mietvertrag genannten Personen berechtigt. Bei gewerblicher Anmietung darf das Fahrzeug nur an Personen mit einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrererlaubnis überlassen werden. Eine Weitervermietung ist grundsätzlich untersagt. Für schuldhaft verursachte Schäden am Mietfahrzeug haften Mieter und Fahrer gemeinsam im gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden.
d) Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietfahrzeuges einzuhalten. Für Verkehrsübertretungen und daraus entstehende Kosten bzw. Schäden ist der Mieter verantwortlich. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes wird für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 9,50 € brutto berechnet. Bei LKW-Anmietungen sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) einzuhalten. Dem Mieter/Fahrer ist untersagt, mit dem Mietfahrzeug an Motorsport-Veranstaltungen teilzunehmen. Abschleppen anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug und fahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt. Sollte bei Nichtbeachtung ein Schaden entstehen, entfällt eine etwaige vereinbarte Haftungsbeschränkung.
e) Der Mieter/Fahrer ist für die Tankbefüllung mit dem für das Mietfahrzeug vorgeschriebenen Kraftstoff verantwortlich. Für Schäden, die durch schuldhaftes Befüllen mit falscher Kraftstoffart entstehen, haften Mieter/Fahrer. Eine abgeschlossene Haftungsbeschränkung deckt diese Schäden nicht.
f) Bei Fahrtantritt und jedem Tanken sind Ölstand, Kühlwasser als auch Reifendruck zu prüfen und im Bedarfsfall fachgerecht nachzufüllen. Bei längeren Mieten ist auf die Wartungsintervalle zu achten.
g) Für notwendige Reparaturen ist unverzüglich eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Reparaturen über 100,00 € sind nur nach Zustimmung der Autovermietung durchführen zu lassen.
h) Der Kilometerzähler ist plombiert. Bei Ausfall des Kilometerzählers ist sofort die Autovermietung zu verständigen.
i) Auslandsfahrten nur mit schriftlicher Genehmigung innerhalb Europas. Europäische Länder, die von Auslandsfahrten ausgenommen sind: Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Serbien, Bosien-Herzegowina, Rumänien, Albanien, Bulgarien, Russland, Ukraine, Moldawien, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Tschetschenien. Bei Nichtbeachtung enfällt der Versicherungschutz. Der Mieter/Fahrer haftet für alle entstehenden finanziellen Schäden selbst.
2. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand bei Ablauf der Mietzeit der Autovermietung während der üblichen Geschäftszeiten am vereinbartem Ort zurückzugeben. (Siehe auch §3e Schadensfeststellung). Jeder Miettag kann unabhängig von der Übernahmezeit voll berechnet werden. Als Miettag gilt die Zeit von 7.30 bis 18.00 Uhr. Bei Übergabe oder Rücknahme des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeit wird ein Zuschlag in Höhe von 55,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder der Wagenschlüssel schuldet der Mieter der Autovermietung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Listen-Tagespreises für jeden angefangenen Tag. Darüber hinaus haftet der Mieter für alle der Autovermietung aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schäden. Nach Ablauf der Mietzeit verfällt auch eine eventuell abgeschlossene Haftungsbeschränkung.
Zusatzbestimmungen für Langzeitmieten:
Bei Langzeitmieten ist das Fahrzeug regelmäßig innen und außen zu reinigen, um den Wert zu erhalten. Wertverfall durch Vernachlässigung der Fahrzeugpflege gehen zu Lasten des Mieters (Sonderreinigung siehe §6d, Reparaturen, Wertminderung). Bei einer Anmietung ab 21 Tagen ist das Fahrzeug innen und außen gereinigt zurückzugeben. Eine verbindliche Schadensfeststellung kann erst nach Reinigung erfolgen! Reinigung durch Vermieter siehe §6d.
3. Versicherungssschutz und Haftung des Mieters und Fahrers bei Schäden
Bei Schäden und Unfall ist die Autovermietung sofort zu verständigen. Bei Unfall mit dem Mietfahrzeug ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu achten, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Die Autovermietung ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige Schadens- und/ oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Die wahrheitsgemäße und objektive Unfallschilderung ist selbstverständlich Pflicht des Mieters. Bei Nichtbeachtung aller Vorschriften unter Punkt 3 erlischt eine etwaig vereinbarte Haftungsbeschränkung.
a) Das Mietfahrzeug ist mit unbegrenzter Deckung laut AKB haftpfichtversichert. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Fahrzeug grundsätzlich keine Teil- und Vollversicherung besteht.
b) Der Mieter/Fahrer haftet für alle Schäden am Fahrzeug (Reparaturkosten, sowie alle Folgekosten, z.B. Sachverständigengebühren, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und den Verlust des Fahrzeuges) die während der Mietdauer schuldhaft von ihm verursacht werden. Der Mieter/Fahrer kann seine Haftung beschränken. Diese Haftungsbeschränkung erfolgt wirksam durch Unterschrift auf der Vorderseite und Bezahlung einer Tagesgebühr gemäß Preisliste. Mündliche Vereinbarungen einer Haftungsbeschränkung sind nicht möglich.
c) Die Haftungsbeschränkung entfällt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, sowie beim Fahren unter Alkoholeinfluss, Medikamenten, Drogengenuss und Übermüdung. Park-Beschädigungen an Felgen sind von der Haftungsbeschänkung ausgenommen. Reifenschäden sind im Rahmen der Selbstbeteiligung vom Mieter zu tragen.
d) Kleinstschäden werden mit sog. „Smart-Repair-Sätzen“ berechnet. Kleine Kratzer an Felgen mit je mind. 50,00 € und kleine Karosserie- Dellen und -Kratzer mit je mind. 80,00 €.
e) Die Haftungsbeschränkung gilt nur während der vereinbarten Mietzeit und bei vertragsgemäßem Gebrauch. Im Übrigen gelten für Haftungsbeschränkungen sinngemäß die Vorschriften zur KFZ- Versicherung gem. § 12 ff AKB. Die Haftungsbeschränkung gilt pro Schadensfall. Für ordnungsgemäße Mietwagenrückgabe und Freistellung von Ansprüchen ist das Mietfahrzeug während der Geschäftszeiten an einen Mitarbeiter persönlich zu übergeben. Für Schäden zwischen Abgabe und Rücknahme durch die Autovermietung haftet der Mieter.
4. Haftungsfreiheit der Autovermietung
a) Die Autovermietung haftet nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben. Ebenso besteht Haftungsbefreiung der Autovermietung infolge eines Unfalls, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe.
b) Die Autovermietung haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug. Das gilt auch für vergessene oder liegengelassene Dinge.
c) Haftungsfreiheit der Autovermietung entfällt, falls der Autovermietung oder ihren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist.
5. Zahlungsbedingungen
a) Der Mietpreis schließt KFZ- Steuern, Haftpflichtversicherung und Öl ein.
b) Mieter und Fahrer haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages. Sind Fahrer und Mieter nicht identisch, so haftet der Fahrer gleichermaßen für die Erfüllung des Vertrages.
c) Zur Berechnung der Entfernung werden allein km-Zahlen des Kilometerzählers zugrunde gelegt. Ist dieser defekt, so steht der Autovermietung das Recht zu, die gefahrenen Kilometer entsprechend der Billigkeit zu schätzen. Beide Vertragsparteien haben das Recht, eine höhere oder niedrigere Anzahl von gefahrenen Kilometern nachzuweisen.
d) Die Mietwagenkosten sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Mahngebühr zuzüglich Verzugszinsen von 11,5 % vom Rechnungsbetrag ab Zahlungsziel berechnet. Das Fahrzeug kann bei Verzug eingezogen werden! Kosten dafür gehen zu Lasten des Mieters.
e) Vor Fahrzeugübergabe ist eine Mietkaution vom Mieter/Fahrer zu entrichten. Die Kaution errechnet sich wie folgt: Mietpreis x 1,5. Mindestens aber 150,00 € für Stundenmieten und 250,00 € ab der Tagesmiete.
f) Für die Anmietung ist eine Kreditkarte nötig. Der Vermieter ist berechtigt, alle aus der Miete anfallenden Kosten abzubuchen (inkl. Selbstbeteiligung).
6. Nebenabreden und Ergänzungen
a) Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Autovermietung.
b) Falls bei der Autovermietung gemachte Angaben unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht termingemäß zurückgegeben wird, dürfen die Daten des Mieters/Fahrers zur zentralen Warnung an Dritte weitergegeben werden. Das trifft auch zu, falls Schecks/Lastschriften des Mieters nicht eingelöst werden können.
c) Der Vermieter ist zur Prüfung der Bonität berechtigt, Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Mieters einzuholen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
d) Für die Reinigung stark verschmutzter Fahrzeuge werden pro Stunde 65,00 € inkl. MwSt berechnet. Bei ungenehmigten oder unbezahlten Überziehungen der Miete wird für die Fahrzeugsicherstellung innerhalb von 50 km Entfernung eine Pauschale von 80,00 € berechnet. Ab 50 km Entfernung fallen zusätzlich 1,50 € pro Kilometer an.
7. Stornierung von Reservierungen
Reservierungen können bis zu 24 Stunden vor der Anmietung kostenlos storniert werden. Bei schriftlichen Online-Reservierungen beträgt die Frist 48 Stunden. Danach fällt eine Stornogebühr von 25% des Mietpreises an. Bei nicht abgeholten Fahrzeugen ohne Stornierung ist der komplette Mietpreis fällig.
8. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung
Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Erfüllungsort der Sitz der Autovermietung. Dies gilt auch für Scheckverbindlichkeiten.